Die fortschreitende Entwicklung in der digitalen Welt ist zweifelsfrei ein zweischneidiges Schwert. Die Fragestellung kann nur begrenzt eine Rechtfertigung der Umgestaltung der Bildungskonzepte sein. Aber was bedeutet das für die Praxis? Aus dem Dilemma der aktuellen Zeit und der digitalen Welt entsprang der DigitalPakt Schule – eine Förderung, die auf komplexe technische Ausstattung der Schulen ausgerichtet ist.

Neue Medien – neue Herausforderung für Lehrer

Gute Bildung hängt von Engagement der Lehrer und Schüler und Schülerinnen ab. Kein Medium kann ein exzellentes Ergebnis generieren. Dieser Zustand in Schulen ist eine gute Voraussetzung für den DigitalPakt Schule. Die Förderrichtlinien des DigitalPakt berücksichtigen das erforderliche pädagogische Konzept und die notwendige digitale Qualifizierung. Eine professionelle Vorbereitung von Lehrkräften schafft eine bessere Lernmotivation bei Schülern und Schülerinnen. Durch die technische Unterstützung im Unterricht können die Schüler und Schülerinnen praxisorientierte Erfahrung sammeln, dass nicht nur in den MINT-Fächern, die Tradition mit moderner Technik verbinden. Auch in Geistes- und Sozialwissenschaften können moderne Medien Assoziationen und soziale Kompetenzen fördern. Es ist daher weiterhin sehr wichtig, dass auch analoge Übungen und Gedankenaustausch stattfinden muss.

Der Weg der Schule zur Digitalisierung

Der DigitalPakt Schule fordert vom Vertreter/Träger der Schule ein abgestimmtes technisch-pädagogisches Konzept. Das Konzept kann in einem Medienentwicklungsplan festgehalten und vorgestellt werden. Es ist hierbei besonders wichtig die Lerninfrastruktur in den pädagogischen Konzepten zu berücksichtigen. So können beispielweise digitale Whiteboards, digitale Monitore und andere mobile Geräte nur bezuschusst werden, wenn konkret vorgelegt wird, wie die Technik in den Unterricht integriert wird.

Wer darf eigentlich einen Antrag stellen?

Die Antwort ist von dem rechtlichen Charakter der Schule abhängig. Bei öffentlichen Schulen tragen Städte, Gemeinden oder Landkreise die Verantwortung. Bei privaten Schulen ist die Situation etwas anders – hier erfüllen häufig Vereine und Gemeinschaften die Rolle des Schulträgers. Besonders wichtig ist, die konkreten Anforderungen in den Förderrichtlinien der Länder immer wieder zu prüfen. Die Richtlinien hindern Schulen den Antrag selbstständig zu stellen. Der Schulleiter muss sich mit seinem Medienentwicklungsplan an den jeweiligen Schulträger wenden.